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Aufnahme

       Bei uns sind Kinder im Alter von 1,6 bis 9 Jahren                                    herzlich willkommen

Unser pädagogisches Konzept beinhaltet:

  • Kinder unter 3 Jahren
  • Kinder von 3-6 Jahren
  • Schulkindbetreuung bis zur 3. Klasse

Die Eltern treffen die Entscheidung mit, ab welchem Alter ihr Kind einen Kindergarten besuchen wird und welcher Kindergarten dies sein wird. Wir wollen ihnen bei dieser Entscheidung eine Hilfe sein. So ist es kein Problem, wenn zukünftige Eltern sich unsere Einrichtung schon weit vor dem Eintritt des Kindes unseren Kindergarten anschauen wollen. Bei einem Besuch erhalten sie von uns Informationen über unser Konzept. Längere Informationsgespräche sind nach Anmeldung jederzeit möglich.

Aufnahmegespräch

In einem Aufnahmegespräch, das im Vorfeld mit der Leitung vereinbart wird, bekommen die Eltern eine Kindergartenordnung, einen Anmeldeschein und ein Formular zur Ermittlung der Buchungszeit.Zusätzliche werden die Eltern schriftlich zu einem Elternabend für „Neue Eltern“ eingeladen. Inhalte dieses Abends:

  • Unser pädagogisches Konzept
  • Die Kindergartenordnung
  • Beiträge / Öffnungszeiten
  • Was benötigt das Kind am ersten Kindergartentag
  • Begehung der Räumlichkeiten
  • Fragen der Eltern werden besprochen
  • Termin der Aufnahme wird festgelegt

Bei der Aufnahme steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.

  • Das Kind ab 3 Jahren sollte in den Monaten vor dem Kindergarteneintritt häufiger Kontakt zum Kindergarten haben. Für Kinder unter 3 Jahren wird eine langsame und individuelle Ablösephase gestaltet.
  • Unabhängig vom Alter müssen die Kinder nicht „sauber“ sein. Wickelutensilien können bei der Gruppenleitung abgegeben und weiteres besprochen werden.
  • Unterschrift des Bildungs- und Betreuungsvertrages
  • Anerkennung Konzeptionsinhalte und der Kindergartenordnung

Unter folgenden Links finden Sie Konzeptionserweiterungen für:

Kinder unter 3 Jahre       -          Schulkinder

 

Kündigung des Kindergartenplatzes durch den Kindergarten

Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können z.B. sein,

  • wenn das Kind unentschuldigt über einen längeren Zeitraum fehlt.
  • bei wiederholter Nichtbeachtung der in der Kindergartenordnung aufgeführten Pflichten der Eltern, trotz Abmahnung.
  • wenn eine sinnvolle pädagogische Förderung des Kindes nicht mehr möglich erscheint.