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Schutzkonzept

„Wir schauen hin!“

Verhaltenskodex zur Prävention sexuellen Missbrauchs im Kindergarten St. Josef Röthlein

In unserem Kindergarten sollen Kinder einen Lebensraum finden, in welchem sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Unser Haus trägt die Verantwortung zum Schutz der uns anvertrauten Mädchen und Jungen vor seelischer, körperlicher oder sexueller Gewalt. Wir sind ein geschützter Ort, in welchem die Kinder mit ihren individuellen Bedürfnissen angenommen, unterstützt und vor grenzverletzendem Verhalten geschützt werden.

Wir möchten selbstbewusste und resiliente Kinder, welche lernen "nein" zu sagen und sich offen zu ihren Ängste, Bedürfnissen und in schwierigen Situationen äußern können. Durch einen respektvollen Umgang mit kindlichen Bedürfnissen sowie dem handeln am Entwicklungsstand des Einzelnen orientiert, ermöglichen wir einen natürlichen Umgang mit Sexualerziehung und können diese in der Einrichtung erlernen und leben. Bei Konflikten geben wir den Kindern Zeit und Unterstützung Konflikte mit Worten zu klären, des Weiteren entwickeln wir mit den Kindern Konfliktlösestrategien für ihr weiteres Leben. In unserm Kindergarten bekommen alle Kinder die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, ob das Handeln eines Anderen für sie angenehm ist oder die Möglichkeit, klar dem Gegenüber die persönlichen Grenzen aufzuzeigen. Im Gegenzug machen wir unserem Gegenüber deutlich, dass wir seine Grenzen akzeptieren, respektieren und entwickeln individuelle Konsequenzen.

Die Gleichberechtigung von Erwachsenen und Kindern ist ein zentraler Punkt in unserer Arbeit. Jeder hat das Recht "NEIN" zu sagen. Zudem spielt auch der Umgangston gegenüber unseren Mitmenschen eine aktive Rolle. Jeder Erwachsene in unserer Einrichtung ist sich seiner Rolle bewusst und wird keine Macht auf das vermeintlich schwächere Kind ausüben. Auch zum Schutz unserer Mitarbeiter haben wir unseren persönlichen Verhaltenskodex erarbeitet. Dieser wird in unserem täglichen Handeln von allen beachtet und wurde von jedem Mitarbeiter schriftlich unterzeichnet. Wir bieten einen geschützten Raum für Kinder in welchem sie sich wohl fühlen und sich zu eigenverantwortlichen, gemeinschafts- und glaubensfähigen Persönlichkeiten entwickeln können. Gemeinsam mit den Kindern setzen wir klare Grenzen und werden sensibel für das Aufzeigen und Akzeptieren von Distanz und Nähe.

 Das Team nimmt regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen zu diesem oder aktuellen Themen teil, um stets Wach- und Aufmerksam zu bleiben. Unsere Mitarbeiter wurden ausführlich über rechtliche Verfahrenswege sowie Ansprechpartner zur Unterstützung im akuten Fall informiert und können so immer angemessen reagieren. Wir halten uns in unserer Einrichtung an die offiziellen Richtlinien des Bundeskinderschutzgesetzes. Zudem reflektieren wir Regeln/Handlungen regelmäßig im Gesamtteam und können eventuelle Veränderungen frühzeitig wahrnehmen, gemeinsame Ziele verfolgen und entsprechend darauf reagieren. Alle beteiligten ziehen an einem Strang. Aufgrund  bestimmter Verhaltensmuster wird dann die Bearbeitung einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Abschließend wird eine Vereinbarung mit dem Träger und dem Jugendamt getroffen. Auch ein erweitertes Führungszeugnis ist in regelmäßigen Abständen von jedem Teammitglied vorzulegen, was den Schutz der Mitarbeiter und Kinder ermöglicht.

Um den Schutz von Kindern und Mitarbeitern zu gewährleisten, werden in regelmäßigen Abständen Begehungen und Sichtprüfungen von der dazugehörigen Prüfstelle durchgeführt.

Im folgendem werden wir detaillierter über unser tägliches Handeln berichten und genaue Regelungen zur Prävention sexuellen Missbrauchs erläutern.

Was ist sexueller Missbrauch?

„Sexueller Missbrauch von Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

Bei Kindern unter 14 Jahren ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie nicht zustimmen können. Dies bedeutet, dass ein Missbrauch auch dann vorliegt, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.“

(Quelle: https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-missbrauch/)

So schützen wir die Kinder täglich durch klare Strukturen in unserer Einrichtung

Die Wickelsituation

  • nur Bezugspersonen wickeln das Kind
  • die Kinder entscheiden frei, wer vom Gruppenpersonal sie wickeln soll
  • der Wickelraum ist von anderen Räumen abgegrenzt und von Fremdeinsicht geschützt
  • das Kind entscheidet selbst ob sich während der Wickelsituation andere Kinder im Raum aufhalten oder nicht
  • Jahrespraktikanten wickeln nach der Eingewöhnungszeit, Blockpraktikanten wickeln nicht
  • der Mitarbeiter achtet stets darauf, dass keine außenstehenden Personen in die Wickelsituation kommen, um die Privatsphäre des Kindes zu gewährleisten
  • die Kinder werden immer an ihrem gewohnten Wickelplatz gewickelt
  • bei Ausflügen etc. wird ein geschützter Raum zum wickeln aufgesucht

 

Das Umziehen im Alltag

  • alle Kinder werden grundsätzlich in der Toilette umgezogen z.B. bei nasser Kleidung oder schmutziger Kleidung
  • vor oder nach Turnstunden haben die Kinder die Möglichkeit, sich selbst einen Platz in der Gruppe auszusuchen, an welchem sie sich umziehen möchten
  • die Umziehsituation wird immer von einem Mitarbeiter, dem Alter des Kindes entsprechend, begleitet
  • jedes Kind hat seine eigene Umziehkleidung von zu Hause dabei

Badesituationen im Garten

  • Eltern werden in der Elterninfo benachrichtigt, dass sie das Kind bereits zu Hause mit Sonnenschutz eincremen müssen und auf wetterentsprechende Kleidung achten z.B. Sonnenhut
  • die Kinder betreten den Garten nur in Kleidung oder Badekleidung
  • alle Kinder ziehen sich immer im Haus / in den Toiletten um
  • Gartenregeln für die Nutzung des Gartens sind in der Konzeption verankert und werden regelmäßig überprüft
  • Mitarbeiter achten auf das allgemeine Wohlbefinden des Kindes z.B. genügend Trinken, Dauer des Aufenthalts in der Sonne usw.

 

Toilettengänge

  • die räumliche Situation der Toiletten ist dem Alter der Kinder angepasst. So sind in der Krippe offene Toiletten zu finden, um das Interesse der Kinder an der Sauberkeitserziehung zu wecken. In den Regelgruppen befindet sich jede Toilette in einer extra Kabine und die Schulkinder haben getrennte Toiletten (Jungen/Mädchen) welche sie auch absperren können
  • die Mitarbeiter achten stets darauf, dass sich das Kinder erst in der Toilette entkleidet und auch erst angezogen diese wieder verlässt
  • jedes Kind ist alleine in seiner Toilette. Freunde etc. werden zum Warten vom Mitarbeiter in die Gruppe verwiesen
  • die Sauberkeitserziehung wird in der ganzen Einrichtung altersgemäß angebahnt und umgesetzt
  • Regeln zum Toilettengang sind in der Gruppe festgelegt und werden regelmäßig reflektiert
  • nur Bezugspersonen der Kinder, Mitarbeiter der Gruppe helfen dem Kind z.B. beim abputzen

 

Körperlicher Kontakt zwischen Kinder untereinander und den Mitarbeitern

  • jegliche Körperkontaktaufnahme geht immer und ausschließlich selbstbestimmend vom Kind aus
  • jeder Mitarbeiter achten auf die Wahrung von Distanz und Nähe
  • Kinder erlernen den richtigen Umgang mit Körperkontakt im Alltag in der Einrichtung
  • persönliche Grenzen des Einzelnen werden immer geachtet
  • unsere Einrichtung pflegt den offenen Umgang mit altersgerechter Sexualität und thematisiert dies altersentsprechend in den Gruppen
  • jeder Mitarbeiter übernimmt immer die Verantwortung für den Schutz bei Grenzverletzungen des Kindes
  • jedes Kind sowie Mitarbeiter darf seine Grenzen klar äußern und vom Anderen dessen Wahrung erwarten

 

Spaziergänge

  • es sind immer mindestens 2 Mitarbeiter bei Spaziergängen
  • die Anzahl der Mitarbeiter ist auf die Kinderzahl angepasst
  • Notfallmedikamente werden immer mitgenommen und durch mind. 2 Mitarbeiter ist der Schutz der Kinder in Notsituationen gewährleistet

 

Frühdienst / Spätdienst / Einzelbetreuung von Kindern

  • es sind immer mindestens 2 Mitarbeiter im Haus
  • wenn ein Mitarbeiter alleine in einem Raum mit Kindern ist, ist die Türe immer geöffnet
  • Einzelbetreuung (z.B. Erarbeitung von Beobachtungsbögen) wird nur in Absprache mit der Gruppenleitung oder Leitung sowie in einem zugänglichen Raum durchgeführt

 

Verabreichung von Medikamenten

  • Medikamente werden NUR mit einer Medikamentenvereinbarung, welche durch den Arzt verordnet wurde, verabreicht
  • das Medikament wird in einem gesonderten Raum verabreicht
  • wenn nötig wird die Verabreichung in der Gruppe thematisiert
  • alle Medikamente werden ordnungsgemäß und für Kinder unzugänglich aufbewahrt

 

Schlafsituationen:

  • jedes Kind hat seinen persönlichen und gesonderten Schlafplatz, welcher altersentsprechend gewählt wurde (in angemessener Mitbestimmung der Kinder)
  • der Schlafraum ist von den anderen Räumen getrennt
  • es befindet sich immer ein Mitarbeiter in unmittelbarer Nähe
  • nur Schlafkinder und Mitarbeiter betreten den Schlafraum

 

Übernachtung im Kindergarten:

  • Jeder hat seinen eigenen, gesonderten Schlafbereich, welchen jedes Kind frei wählen kann
  • alle für die Übernachtung benötigten Materialien (z.B. Schlafsack, Kissen etc.) werden von zu Hause mitgebracht, so dass das Kind seine gewohnten Dinge bei sich hat
  • Unbefugten ist der Zutritt zum Kindergaten in der Nacht durch die verschlossene Türe nicht möglich